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BGH, 27.02.1992 - 1 StR 754/91 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versuchte Strafvereitelung einer Zeugin durch Nichtangabe des Namens des Täters trotz Wissens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90
Beanstandung der Vereidigung eines Zeugen - Enge Auslegung des Begriffs …
Auszug aus BGH, 27.02.1992 - 1 StR 754/91
Deshalb mußten weder die Urteilsgründe noch das Protokoll der Hauptverhandlung erkennen lassen, warum der Tatrichter (auf Antrag der Verteidigung) die Zeugin vereidigte (BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 3).
- BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00
Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz …
Nunmehr reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, daß der Täter - alternativ zur beabsichtigten Tötung - die schwere Folge als sichere Auswirkung seiner Handlung voraussieht (…vgl. Horn in SK-StGB 7. Aufl. § 226 Rdn. 24;… Tröndle/Fischer aaO § 226 Rdn. 19; s. auch BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95 S. 4, insoweit in BGHSt 42, 43 nicht abgedruckt, und zur Vorsatzform "wissentlich" BGHSt 45, 97, 100; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 5).